...sind für kleine Kinder nicht. Auch in der Variante stimmt das
Sprichwort: § 104 BGB legt fest, dass Personen vor Vollendung des
siebten Lebensjahres nicht geschäftsfähig sind. In der Praxis ist
es aber selten ein Problem, dass Tattoos und Piercings ohne Eltern
nicht möglich sind.
Andererseits sind diese Formen von Körperschmuck nicht nur was für
Volljährige. Was ist nun mit den Mädels und Jungs zwischen sieben
und achtzehn?
Sie sind nach § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig. Das heisst,
dass sie ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, in der Regel die
Eltern, auch nicht viel unternehmen können.
Juristisch bedeutet
Einwilligung vorherige Zustimmung. Sind die Eltern mit Tattoo oder
Piercing von vorneherein einverstanden, dann gilt der Vertrag. Nun hat
aber nicht jede/r solche Eltern. Manche probieren es dann mit der Taktik
der "vollendeten Tatsachen". Gemäß § 108 BGB ist nämlich auch noch eine
nachträgliche Genehmigung möglich.
Ein Studio, das sich darauf einlässt,
geht aber ein hohes Risiko ein: wird die Genehmigung verweigert, kann das
Geld, das man für Schmuck oder Tattoo erhalten hat, nach § 812 BGB
zurückgefordert werden. Zivilrechtlich hat man damit umsonst gearbeitet.
Bedeutsamer jedoch ist die strafrechtliche Seite: unter Umständen ist
damit aber auch die Einwilligung in die Körperverletzung hinfällig, womit
man sich nach § 242 StGB strafbar gemacht hätte. Deshalb verlangen viele
Anbieter vorher eine schriftliche Einwilligung, falls kein Elternteil zum
Termin mitgeht, um sie mündlich abzugeben. Das darf man auch keinem Studio
übelnehmen, es ist - im Gegenteil - eher ein Qualitätskriterium.
Dass man
nun als Jugendliche/r nicht ständig seine Eltern im Schlepptau haben kann,
um irgendwelche Erklärungen abzugeben, sieht sogar das Gesetz. In § 110
BGB, dem sog. Taschengeldparagraphen, wird festgelegt, dass man als
Minderjährige/r Geld von den Eltern oder Dritten zu einem Zweck oder zur
freien Verfuegung erhalten kann.
Hat man also "Taschengeld", das
grundsätzlich frei verfügbar ist, sofern es nicht ausdrücklich
zweckgebunden oder -beschränkt wird ("Kein Moped, keine Drogen, nur für
den Urlaub, usw."), kann man es auch für Tattoos oder Piercings ausgeben.
Dasselbe gilt für Omas Weihnachtsgeschenk, sofern ein "Kauf Dir was
Schönes" dahintersteckt und die Eltern es nicht für den Bausparvertrag
vorsehen. Ob Tattoos was "zum Anziehen" sind, wird hoffentlich nie ein
Gericht herausfinden müssen.
Dennoch bleibt auch hier das Problem der
strafrechtlichen Einwilligung in die Körperverletzung. Die Beweislast,
dass die Tragweite des Eingriffs vollständig erfasst wird, trägt das
Studio. Dementsprechend kann trotz des § 110 BGB in der Praxis kaum auf
eine schriftliche Einverständniserklärung verzichtet werden.
Manche Eltern
sind jedoch recht hartnäckig, was ihre Abneigung gegen Tattoos oder
Piercings betrifft. Manch eine/r kommt dann auf die Idee, die Unterschrift
sozusagen durch eine ähnliche zu "ersetzen".
Nachprüfbar ist das für das
einzelne Studio praktisch nicht. Den Tatbestand der Urkundenfälschung (§
267 StGB) hat man aber dennoch erfüllt, und unter Umständen hat man auch
noch einen Betrug nach § 263 StGB begangen. Da beides sog. Offizialdelikte
sind, braucht es für die Strafverfolgung auch keinen Antrag, sondern hier
wird von Amts wegen vorgegangen. Das Risiko einer Strafverfolgung ist
daher nicht zu unterschätzen. Da dieser Billigtrip auch nicht gerade von
verantwortlicher Reife zeugt, heisst das, dass es keine Alternative gibt.
Also: warten oder weiterverhandeln. Wer sich als noch nicht Volljährige/r
nun nach wie vor juristisch diskriminiert fühlt, hat zunächst einmal
völlig recht. Man möge aber trotzdem mal überlegen, wieviel wirklich noch
sehr junge Leute es gibt, die sich aus einer momentanen Laune oder Phase
heraus alles mögliche in und auf den Körper stechen lassen würden und das
vielleicht schon kurze Zeit später heftig bereuen würden. Und ob es
wirklich so schlecht ist, dass der Gesetzgeber die Reiferen ein wenig
behindert, um weniger Schlauen den einen oder anderen Fehler zu ersparen.
Mark Twain formulierte mal: Erwachsensein bedeutet, das Richtige auch dann
zu tun, wenn es die Eltern empfohlen haben.